Förderungen | Stapelfux Akademie

Förderungen

Weiterbildung,
oft ohne Eigenkosten.

Die Stapelfux Akademie ist AZAV-zertifizierter Bildungsträger. Damit lassen sich unsere Programme über staatliche Förderungen finanzieren, für Arbeitsuchende ebenso wie für Beschäftigte und ganze Teams. Je nach Programm werden bis zu 100 Prozent der Kurskosten übernommen.

AZAV-zertifiziert Bildungsgutschein anerkannt Beratung kostenfrei
Kurz-Check30 Sekunden
A
Ich suche gerade eine StelleBildungsgutschein
B
Ich bin beschäftigt und will mich weiterentwickelnQCG
C
Ich möchte mein Team qualifizierenQCG
D
Ich zahle privat oder über die FirmaDirektbuchung
?
Unklar? Wir ordnen Ihren Fall ein.Beratung

Grundlage

Was AZAV in der Praxis für Sie bedeutet

AZAV steht für die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung. Nur zugelassene Träger dürfen Maßnahmen anbieten, die über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter finanziert werden. Diese Zulassung haben wir, und unsere Programme sind entsprechend geprüft.

Geprüfte Maßnahmen

Inhalte, Umfang und Qualitätssicherung sind zertifiziert und für die Kostenübernahme anerkannt.

Anerkannter Träger

Ihr Bildungsgutschein kann bei uns eingelöst werden, ohne zusätzliche Trägerprüfung.

Transparente Kosten

Sie erhalten vor der Anmeldung eine schriftliche Übersicht darüber, was gefördert wird und was nicht.

Begleitung im Antrag

Wir stellen alle Unterlagen bereit, die Agentur, Jobcenter oder Arbeitgeber für die Bewilligung benötigen.

Aktuelle Fördermöglichkeiten

Zwei Wege, die fast alle Fälle abdecken

Welcher Weg passt, hängt vor allem davon ab, ob Sie aktuell beschäftigt sind. Beide Programme beruhen auf § 81 SGB III und setzen einen AZAV-zertifizierten Träger voraus.

Für Arbeitsuchende

Bildungsgutschein

Bis zu 100 Prozent der Kurskosten, häufig zuzüglich Fahrt- und Unterkunftskosten sowie Lebensunterhalt.

Rechtsgrundlage
§ 81 SGB III
Zielgruppe
Arbeitsuchende und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen
Antrag über
Agentur für Arbeit oder Jobcenter, als Einzelperson
Zweck
Qualifizierung zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt oder zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit
Leistung
Kurskosten vollständig, zusätzlich mögliche Nebenkosten
Offizielle Infos zum Bildungsgutschein

Für Beschäftigte und Betriebe

Qualifizierungschancengesetz

Bis zu 100 Prozent der Kurskosten plus möglicher Zuschuss zum Arbeitsentgelt, gestaffelt nach Betriebsgröße.

Rechtsgrundlage
§ 82 SGB III
Zielgruppe
Beschäftigte, deren Tätigkeit sich durch Digitalisierung verändert
Antrag über
Arbeitgeber, gemeinsam mit der Agentur für Arbeit
Zweck
Sicherung und Weiterentwicklung bestehender Arbeitsverhältnisse im digitalen Wandel
Leistung
Anteilige bis vollständige Kurskosten, dazu Lohnkostenzuschuss
Offizielle Infos zum Qualifizierungschancengesetz
Qualifizierungschancengesetz
Bis 50 Beschäftigte
Bis 500 Beschäftigte
Ab 500 Beschäftigte
Übernahme der Lehrgangskosten
100 %
50 %
100 %

100 Prozent, wenn die Beschäftigten schwerbehindert oder mindestens 45 Jahre alt sind.

25 %
Zuschuss zum Arbeitsentgelt
75 %
50 %
25 %

Orientierungswerte nach § 82 SGB III. Die tatsächliche Höhe hängt vom Einzelfall ab, verbindlich entscheidet die Agentur für Arbeit.

Weitere Wege, die wir für Sie prüfen

Neben den beiden Bundesprogrammen gibt es je nach Bundesland und Branche zusätzliche Möglichkeiten: Bildungsurlaub beziehungsweise Bildungszeit, Landesprogramme zur Weiterbildungsförderung, Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds sowie Zuschüsse über Kammern und Verbände. Nennen Sie uns Ihren Wohn- oder Firmensitz, dann prüfen wir im Beratungsgespräch, was konkret infrage kommt.

Im Vergleich

Bildungsgutschein oder Qualifizierungschancengesetz

KriteriumBildungsgutscheinQualifizierungschancengesetz
Ihre SituationArbeitsuchend oder von Arbeitslosigkeit bedrohtSozialversicherungspflichtig beschäftigt
Wer beantragtSie selbstIhr Arbeitgeber
KurskostenIn der Regel vollständigJe nach Betriebsgröße anteilig bis vollständig
ZusatzleistungenFahrt, Unterkunft, Lebensunterhalt möglichZuschuss zum Arbeitsentgelt möglich
ZuständigAgentur für Arbeit oder JobcenterAgentur für Arbeit, über den Betrieb
Typischer VorlaufZwei bis vier WochenDrei bis sechs Wochen

Die genannten Zeiträume sind Erfahrungswerte. Verbindlich entscheidet immer die zuständige Stelle.

Ablauf

In vier Schritten zur bewilligten Förderung

Kurs auswählen

Wir klären in einem kostenfreien Gespräch, welches Programm zu Ihrem Ziel passt.

Unterlagen erhalten

Sie bekommen Maßnahmenummer, Kostenübersicht und Trägerzulassung als vollständiges Paket.

Antrag stellen

Sie oder Ihr Arbeitgeber reichen die Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein. Wir bleiben erreichbar für Rückfragen.

Starten

Nach der Bewilligung melden wir Sie an. Die Abrechnung läuft direkt über den Kostenträger.

Entscheidungslogik

Wann wählen Sie welchen Weg

Wenn

Sie aktuell nicht beschäftigt sind und sich neu qualifizieren möchten

Dann

Bildungsgutschein über Agentur für Arbeit oder Jobcenter

Wenn

Sie aus dem Job heraus in Digitalisierung oder KI weiterkommen wollen

Dann

Qualifizierungschancengesetz, angestoßen über Ihre Führungskraft oder Personalabteilung

Wenn

Sie ein Unternehmen führen und Mitarbeitende qualifizieren möchten

Dann

Qualifizierungschancengesetz, bei Bedarf ergänzt um Landesprogramme

Wenn

keine Förderung greift oder es schnell gehen muss

Dann

Direktbuchung, auf Wunsch mit Ratenzahlung

Häufige Fragen

Was Teilnehmende vorab wissen wollen

Habe ich einen Anspruch auf einen Bildungsgutschein?

Einen automatischen Anspruch gibt es nicht. Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter entscheidet nach Ermessen, ob die Weiterbildung für Ihre berufliche Eingliederung notwendig ist. Gute Chancen bestehen, wenn Sie nachvollziehbar darlegen können, welche Stellen Sie damit erreichen wollen. Genau dabei unterstützen wir Sie mit Unterlagen und Argumenten.

Wie spreche ich meinen Arbeitgeber auf das Qualifizierungschancengesetz an?

Am besten mit einem konkreten Kurs, einer Kostenübersicht und dem Hinweis auf den möglichen Zuschuss zum Arbeitsentgelt. Wir stellen Ihnen eine kurze Zusammenfassung bereit, die Sie direkt weiterleiten können. Den Antrag stellt anschließend der Betrieb bei der Agentur für Arbeit.

Wie lange dauert es bis zur Bewilligung?

Nach Erfahrungswerten liegen zwischen Erstgespräch und Zusage rund zwei bis sechs Wochen, abhängig vom Programm und von der Auslastung der zuständigen Stelle. Planen Sie diesen Vorlauf ein, bevor der gewünschte Kurs startet.

Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Sie gehen kein Risiko ein. Eine Anmeldung wird erst mit der Bewilligung verbindlich. Wird abgelehnt, prüfen wir gemeinsam Alternativen wie ein anderes Programm, ein kürzeres Format oder eine Direktbuchung mit Ratenzahlung.

Sind auch Inhouse-Trainings förderfähig?

Betriebliche Weiterbildung über das Qualifizierungschancengesetz ist an zertifizierte Maßnahmen gebunden. Wir sagen Ihnen offen, welche unserer Inhouse-Formate diese Voraussetzung erfüllen und wo eine reguläre Beauftragung der schnellere Weg ist.

Fallen für mich Restkosten an?

Beim Bildungsgutschein werden die Kurskosten in der Regel vollständig übernommen. Beim Qualifizierungschancengesetz hängt der Eigenanteil von der Größe des Unternehmens ab. Sie erhalten vor jeder Anmeldung eine Aufstellung, aus der ein möglicher Eigenanteil klar hervorgeht.

Kontakt

Wir prüfen Ihre Fördermöglichkeit

Schreiben Sie uns kurz, wie Ihre Situation aussieht und welches Thema Sie interessiert. Sie erhalten innerhalb von zwei Werktagen eine Einschätzung, welche Förderung realistisch ist und welche Unterlagen Sie dafür brauchen. Die Beratung ist kostenfrei und unverbindlich.

Hilfreich für uns: Ihre aktuelle Situation (arbeitsuchend, beschäftigt oder Unternehmen), das gewünschte Thema und ein möglicher Zeitraum.

Stapelfux Akademie

Ihr direkter Draht zur Förderberatung

E-Mail
[email protected]
Telefon
0171 1743693
Büro
Am Moosberge 2
37581 Bad Gandersheim
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