Für Arbeitsuchende
Bildungsgutschein
Bis zu 100 Prozent der Kurskosten, häufig zuzüglich Fahrt- und Unterkunftskosten sowie Lebensunterhalt.
- Rechtsgrundlage
- § 81 SGB III
- Zielgruppe
- Arbeitsuchende und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen
- Antrag über
- Agentur für Arbeit oder Jobcenter, als Einzelperson
- Zweck
- Qualifizierung zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt oder zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit
- Leistung
- Kurskosten vollständig, zusätzlich mögliche Nebenkosten









