Speziell bei der Stapelfux Akademie

Weiterbildung mit Fördervorteil jetzt bis zu 100 % bezuschusst

Digitale Kompetenz aufbauen gefördert durch Arbeitsagentur & Wirtschaftsförderung

Die Stapelfux Akademie ist ein AZAV-zertifizierter Bildungsträger.

Das bedeutet: Unsere Programme können für viele Teilnehmende
teilweise oder vollständig staatlich gefördert werden:

durch Bildungsgutschein, Qualifizierungschancengesetz oder regionale Programme wie die Göttinger Wirtschaftsförderung.

Warum das wichtig ist – jetzt.

Die Anforderungen an Fachkräfte verändern sich rasant.

Digitale Skills und KI-Kompetenz sind kein Luxus mehr, sondern Grundvoraussetzung für Wettbewerbsfähigkeit.

Gleichzeitig wird Weiterbildung gezielt unterstützt, um Unternehmen und Einzelpersonen den Wandel zu erleichtern.

Unser Anspruch:

Hochwertige, wissenschaftlich fundierte Programme mit echtem Praxisnutzen.
Und durch Förderungen oft ohne Eigenkosten.

Was kommt für Sie infrage?

Aktuelle Fördermöglichkeiten

Bildungsgutschein

Für Arbeitssuchende

  • § 81 SGB III

  • Träger: AZAV-zertifizierte Bildungsträger (z. B. Stapelfux Akademie)

  • Einzelperson, individueller Anspruch

  • Bildungsgutschein

  • Qualifizierung zur
    Wiedereingliederung
    in den Arbeitsmarkt oder zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit

  • Kostenübernahme: 100 % Kurskosten + ggf. Fahrt-, Unterkunft, Lebensunterhalt

  • Zuständig: Agentur für Arbeit / Jobcenter

  • Wiedereinstieg oder Jobchancen verbessern

Qualifizierungs-chancengesetz

Für Beschäftigte

  • § 81 SGB III

  • Träger: AZAV-zertifizierte Bildungsträger (z. B. Stapelfux Akademie)

  • Betrieblich, über Arbeitgeber

  • Antrag über Arbeitgeber

  • Qualifizierung zur
    Sicherung oder Weiterentwicklung bestehender Arbeitsverhältnisse
    im digitalen Wandel

  • Kostenübernahme: Bis zu
    100 % Kurskosten + Lohnkostenzuschuss
    (je nach Unternehmensgröße)

  • Zuständig: Arbeitgeber mit Agentur für Arbeit

  • Zukunftssicherung, Digitalisierung, Fachkräfte halten

Wirtschafts-förderung

Göttinger Unternehmen

  • Unternehmen mit Sitz in Göttingen

  • Träger: Anerkannte Weiterbildungsanbieter

  • Weiterbildung zur
    Stärkung der digitalen Wettbewerbsfähigkeit, zur Fachkräftesicherung und zur Innovationsförderung

  • Kostenübernahme: 50 % der Seminarkosten, ggf. mehrfach pro Jahr

  • Zuständig: WRG Göttingen
    – direkte Antragstellung durch das Unternehmen

  • Maßnahme muss Mitarbeitende im Betrieb betreffen

  • Förderung von
    Digitalisierungskompetenz, KI-Verständnis, Zukunftsrollen im Betrieb

Entscheidungslogik: wann wähle ich welches?

  • Sie sind aktuell nicht beschäftigt, wollen sich neu qualifizieren: Bildungsgutschein

  • Sie möchten sich aus dem Job heraus weiterqualifizieren, z. B. im Bereich Digitalisierung oder KI: Qualifizierungschancengesetz

  • Sie führen ein Unternehmen und wollen Ihre Mitarbeitenden fördern: QCG
    ggf. kombiniert mit WRGN oder anderen Landesförderungen

Noch unsicher oder Fragen? Keine Sorge, wir beraten Sie gerne.

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